Erschienen in : Donaustrudl Frauen
Nr. 149, September 2011

 

Gewalt gegen Frauen

"Jede nicht angezeigte Straftat schützt den Täter, nicht das Opfer", so steht es in der Informationsbroschüre der Beauftragten der Polizei für Frauen und Kinder zu lesen. Und dieser Satz behält aktuelle Gültigkeit, ebenso wie der traurige Umstand, dass ein Donaustrudl-Themenheft "Frauen" nicht ohne das Thema "Gewalt gegen Frauen" auskommt.
1162 angezeigte Fälle weist die Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2010 aus, wie der Donaustrudl in seiner Mai-Ausgabe schon anlässlich der Vorstellung des "Berichtes zur Sicherheitslage" berichtete. In absoluten Zahlen ein Anstieg, der seine Gründe jedoch auch in einer gesteigerten Sensibilität gegenüber dem Thema findet, sowie auch in der Aufklärungs- und Präventionsarbeit, wie sie u.a. auch von den KHKinnen Marianne Kargl und Barbara Arendt, den Beauftragten für Frauen und Kinder beim Polizeipräsidium Regensburg Oberpfalz geleistet wird. Interessierte Frauen und Männer finden hier umfassende Beratung, wie sie am Besten mit Situationen von Gewalt und Missbrauch umgehen können. Aber nicht nur beim Polizeipräsidium, auch bei der Kriminalpolizeiinspektion und bei den Polizeiinspektionen in Stadt und Landkreis besteht ein entsprechendes Beratungsangebot.

Egal allerdings, an welche Dienststelle sich Hilfesuchende nun wenden, Beamtinnen und Beamte der Polizei unterliegen grundsätzlich dem Strafverfolgungszwang, d.h. sie sind dazu verpflichtet, jede Straftat, die ihnen bekannt wird auch zur Anzeige zu bringen. Für viele Opfer von Gewalt und Missbrauch erhöht dies nur noch eine Hemmschwelle, die ohnehin schon hoch genug ist. Denn es bleibt leider traurige Tatsache, dass der "unbekannte Einzeltäter", der in den Medien als Tätertypus so gerne präsentiert wird, die Ausnahme darstellt. In der überwiegenden Zahl der Fälle von Gewalt gegen Frauen stammt der Täter aus dem so genannten unmittelbaren sozialen Nahraum, es handelt sich also um Ehe- und Lebenspartner (auch Ex-Partner), Verwandte, Freunde. Entsprechend entscheiden sich viele Opfer erst, wenn der Leidensdruck nahezu unerträglich geworden ist, ein Hilfsangebot wahrzunehmen. Auch im zivilen Bereich gibt es zahlreiche Organisationen, an die sich betroffene Frauen wenden können und die weitere Kontakte herstellen und Wegbegleitung anbieten. Zu nennen sind hier z.B. der Frauennotruf Regensburg, der Beratung und Hilfe für Frauen und Mädchen, die Opfer sexualisierter Gewalt geworden sind, anbietet, die Opferschutzorganisation Weisser Ring und natürlich die Frauenhäuser, von deren Seite mittlerweile auch eine sehr gute Kooperation mit der Polizei besteht. Seit Mai 2011 gibt es eine gesonderte Vereinbarung zum pro-aktiven Beratungsansatz zwischen dem Verein Frauen helfen Frauen e.V. (Frauenhaus) in Regensburg und dem Polizeipräsidium Oberpfalz. Ziel dieser Vereinbarung ist, die betroffenen Frauen möglichst bald nach bekannt werden der Tat mit einem schnellen und effizienten Hilfsangebot zu erreichen. Pro-aktiv ist ein zugehendes Beratungsangebot nach einem vorausgegangenen Polizeieinsatz für Frauen, die von häuslicher Gewalt, sexualisierter Partnergewalt sowie Nachstellung (Stalking) durch den Partner betroffen sind. Das niedrigschwellige und zugehende Angebot hilft also, Beratungsbarrieren zu überwinden und die betroffenen Frauen mit ihren Kindern in der Krisensituation zu erreichen.

In jedem Fall muss Gewalt in der Partnerschaft Einhalt geboten werden und die genannten Stellen zeigen auch Möglichkeiten auf, wie dies auf andere Art möglich wird, beispielsweise durch Antiaggressionsseminare und vergleichbare Angebote.
Aber nicht nur Opfer, auch Zeugen von Gewalt sind als Handelnde gefragt. Es ist ein Akt von Zivilcourage, Menschen aus dem persönlichen Umfeld auch direkt anzusprechen, wenn der Verdacht besteht, dass sie zu Opfern, aber auch zu Tätern geworden sind. Viele Opfer fassen erst durch diese Unterstützung von Außen den nötigen Mut, ihre Opfersituation zu beenden und sich gegen Gewalt und Missbrauch zu wehren. Und so mancher Täter lässt von seinem Opfer ab, wenn er weiß, dass er nicht mehr im Verborgenen agieren kann. Wichtig für potentielle Helfer und Zeugen ist auch zu wissen, dass sich Gewalt gegen Frauen in allen sozialen und gesellschaftlichen Schichten präsent ist, auch die sprichwörtlichen "besten Familien", denen oft mit entsprechenden Hemmungen begegnet wird, sind davor nicht gefeit.

Letztlich wird in vielen Fällen die Strafanzeige doch die geeignete Lösung bleiben. Der Polizei stehen im Rahmen ihres Einschreitens effektive Möglichkeiten zur Verfügung, das Opfer dem Zugriff des Täters z.B. durch Wohnungsverweis o.ä. zu entziehen und weitere Maßnahmen einzuleiten, um die Akte der Gewalt zu beenden. Wer diesen sicherlich nicht leichten Schritt nicht alleine tun will hat übrigens grundsätzlich die Möglichkeit, zusammen mit einer Vertrauensperson die entsprechenden Dienststellen aufzusuchen.
Anlaufstellen sind die erwähnten Beauftragten der Polizei für Frauen und Kinder, die Ansprechpartner bei den Polizeiinspektionen sowie in Fällen akuter Bedrohung rund um die Uhr der Notruf der Polizei unter der Nummer 110.

 

Die Beauftragte der Polizei für Frauen und Kinder erreichen Sie unter der Nummer 09 41 / 506 — 13 33 (Anrufbeantworter) sowie im Internet.
Hier findet sich auch weiteres Informationsmaterial zum Download.


Weitere Anlaufstellen sind:
Notruf und Beratung e.V. Regensburg, 09 41 / 24 171
www.frauennotruf-regensburg.de

Weisser Ring Regensburg, 09 41 / 27 539
116 006 (Opfertelefon bundesweit)
www.weisser-ring.de

Frauenhaus Regensburg, 09 41 / 24 000
www.frauenhaus-regensburg.de

Polizeiinspektion Regensburg Süd, 09 41 / 506 — 2001
(Hier: POK Kurt Zilch und PHMin Iris Stockbauer)

Polizeiinspektion Regensburg Nord, 09 41 / 506 — 2221
(Hier: POK Hubert Robold)

Polizeinotruf 110

 

 


 

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