Vorgesehen für : Donaustrudl Nr. 231, Juni 2018
Erscheint in der Juli-Ausgabe

 

Vom Regierungs- zum Volks-PAG


Vorbemerkung, eine Woche später ...
Ich hege im Übrigen nicht den geringsten Zweifel, dass ein Volksbegehren zum Polizeiaufgabengesetz die notwendigen Mehrheiten finden wird, um im Landtag behandelt zu werden, und dann wohl auch in den Volksentscheid geht. Und selbst wenn eine Mehrheit der wahlberechtigten Bayern für den PAG-Entwurf der Staatsregierung stimmt, dann mag mir das vielleicht nicht passen, aber dann ist das so, und das Gesetz ist dann nicht, wie so oft bemängelt, nur von einer Partei oder einer Fraktion beschlossen, sondern durch einem Akt direkter Demokratie legitimiert. Wer damit seine Probleme hat, muss sich die Frage nach Qualität und Quantität seines Demokratieverständnisses gefallen lassen.
Eine ausführliche Nachbetrachtung erscheint in der nächsten Ausgabe der BayVjsfgWa.

Ein Gespenst zieht durch das Land, befeuert von den unterschiedlichen Ängsten der unterschiedlichsten Bevölkerungsgruppen. Der Name des Gespenstes lautet Polizeiaufgabengesetz.

Die Fronten sind verhärtet, bei beiden Akteuren. Die eine Seite sagt gebetsmühlenartig wieder und wieder die Jahreszahl 1945 vor sich her, in dem krampfhaften Versuch, Polizei und Staatsregierung in Bayern in die gefühlte Nähe des Nationalsozialismus zu rücken, während die andere Seite aus einer fast schon verschwörungstheoretikerartig anmutenden Opferrolle heraus immer wieder etwas von einer großangelegten Desinformationskampagne vor sich hin orakelt. Ein Bedürfnis nach Objektivität ist nur schwer zu erkennen, und ganz subjektiv kommt es mir so vor, als wäre die von beiden Seiten auch gar nicht erwünscht. Die Landtagsdrucksache betreffend den Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein Gesetz zur Neuordnung des Bayerischen Polizeirechts (PAG-Neuordnungsgesetz), abrufbar unter www.bayern.landtag.de, Drucksache 17/20425, ist über 100 Seiten im Umfang, in Form und Inhalt wohl nur für Juristen zugänglich und bleibt mir als Laien ob ihrer Komplexität schwer verständlich.

Beide Seiten wissen nur stets, wogegen sie sind.
Und hier möchte ich mich befleißigen, einen alternativen Ansatz zu formulieren.

Wir haben in Bayern die Möglichkeit, auf dem Wege des Volksbegehrens aus der Mitte des Volkes eigene Gesetzentwürfe in den Bayerischen Landtag einzubringen.
Warum setzen sich nicht ein paar findige Köpfe zusammen, Juristen, Bürgerrechtler, Polizisten, formulieren ein eigenes, zeitgemäßes PAG und legen dies dann den Bürgerinnen und Bürgern in Bayern vor.
Seien wir ehrlich – die Chancen, dass sich die Bayerische Staatsregierung durch Demonstrationen von ihrem Vorhaben abbringen lässt, sind minimalst. Zur Erinnerung – das strittige PsychKHG wurde nicht durch Proteste gekippt, sondern durch Lobbyarbeit. Und selbst die 40.000 Demonstranten in München repräsentieren gerade einmal 0,76% der rund 5,22 Millionen Wahlberechtigten in Bayern. Mehrheiten sehen anders aus.*

Anders und deutlich positiver sehe ich die Chancen eines Volksbegehrens. Das PAG betrifft alle Menschen, die in Bayern leben, und das ist diesen Menschen auf diesem Weg wohl auch besser zu vermitteln. Die Erfahrung hat gezeigt, dass Volksbegehren in den Landtag und dann auch in den Volksentscheid kamen, bei denen das öffentliche Interesse deutlich geringer war.
Und dieses, nennen wir es Volks-PAG, hat dann den Vorteil, dass es von einer demokratischen Mehrheit getragen und beschlossen worden ist. Dann hoffentlich jenseits von Populismus und gegenseitigen Anfeindungen.

Nachsatz: Soweit ich das beurteilen kann, war ich vermittels Facebook-Post vom 26.4.2018 der Erste, der auf die Idee mit dem Volksbegehren gekommen ist. Um die Umsetzung müssen sich die Experten kümmern, aber die geistige Urheberschaft liegt dann wohl bei mir.

* Die hier farblich markierten Sätze wurden für die Printausgabe einvernehmlich entfernt.

 

 


 

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